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Rechtliche Grundlagen von Projekttransfer
Risiko
Mögliche Maßnahmen zur Risikobegrenzung
beim Projektgeber
beim Projektnehmer
Verlust der Gemein-
nützigkeit;
Risiko von Steuer-
nachzahlungen
Vorherige Abstimmung des Projekttransfers mit dem
Finanzamt,
bei Kooperation mit bzw. Mittelweitergabe an
Projektpartner ggf. Überprüfung von Risiken der
Gemeinnützigkeit bei diesem.
sonstige finanzielle
Risiken
Ggf. Kündigungsmöglichkeit des Projektpartners für
den Fall, dass sich definierte Spenden-/Ertrags- oder
Effektivitätserwartungen im Zusammenhang mit dem
Projekt nicht erfüllen.
Haftungsrisiken
Ggf. vertragliche Aufteilung der Verantwortungs-
bereiche.
Reputationsrisiken
Ggf. Recht des Projekt-
gebers zu projektbezoge-
nen Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit,
Absprachen bezüglich Öffentlichkeitsarbeit,
ggf. Kündigungsrecht des Projektgebers aus
wichtigem Grund,
vertragliche Festlegung von Qualitätsstandards.
Risiko der vertraglichen
Knebelung, „Fortschrei-
bungsrisiko“, Risiko der
Übersteuerung durch den
Projektgeber
Kündigungsmöglichkeiten
für im Voraus definierte
Fälle der Übersteuerung
durch den Projektgeber.
Risiko der Inkonsistenz
des Projektinhalts
(„mission drift“)
Vertragliche Qualitäts-
sicherungsmaßnahmen
(Mitarbeiter-Schulungen,
Berichtswesen etc.),
Ausschluss der Unter-
lizenzierung des Projekts,
vertragliche Festlegung
von Standards.
Risiken aus dem Verhält-
nis zu anderen Projekt-
nehmern
Gebietsschutz für den
Projektnehmer,
Vereinbarung ge-
meinsamer Treffen der
Projektnehmer.
Risiko des Zusammen-
bruchs oder Wegfallen
des Projektnehmers
Vertragliche Regelung der
Exit-Strategie.
Risiko der „Enteignung“
des Projektnehmers bei
Beendigung des Transfers
Vertragliche Regelung der
Exit-Strategie.
Stiftung Bürgermut/www.opentransfer.de
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