Gutes einfach verbreiten - page 189

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Wahl des Vorstands
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Anmeldung zum Vereinsregister, weiteres Vorgehen,
organisatorische Schritte
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Beschluss über die Festsetzung des Vereinsbeitrags
4.
Vorbereitung der Gründungsversammlung. Über den Verlauf
der Gründungsversammlung muss ein Protokoll gefertigt wer-
den
(
). Das Protokoll gibt
Ablauf und Ergebnisse der Versammlung mit allen notwendigen
Teilen wieder. Protokoll vorbereiten, ebenso Anwesenheitsliste.
5.
Gründungsversammlung. Änderungen am Satzungsentwurf
können auch handschriftlich eingetragen werden. Die verab-
schiedete Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitglie-
dern unterschrieben werden (mit vollständigem Namen, Geburts­
datum und Adresse). Die gewählten Vorstandsmitglieder im
Protokoll ebenso mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und
Anschrift verzeichnen. Das Protokoll unterschreiben Versamm-
lungsleiter und Schriftführer.
6.
Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister mit beglaubigtem
Anmeldeschreiben. Beglaubigungen führen Notare oder in
einigen Bundesländern auch andere Stellen (zum Beispiel Ortsge-
richte in Hessen) aus. Beantragung Gemeinnützigkeit beim Finanz-
amt, das die Satzung prüft und (hoffentlich) einen Feststellungsbe-
scheid darüber erteilt, dass die Gemeinnützigkeit vorliegt, soweit
dies der Satzung entnommen werden kann
(
)
.
Ab dann darf der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen.
7.
Eintragung im Vereinsregister.
Ihr e. V. ist gegründet.
Stiftung Bürgermut/www.opentransfer.de
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