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Wahl des Vorstands
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Anmeldung zum Vereinsregister, weiteres Vorgehen,
organisatorische Schritte
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Beschluss über die Festsetzung des Vereinsbeitrags
4.
Vorbereitung der Gründungsversammlung. Über den Verlauf
der Gründungsversammlung muss ein Protokoll gefertigt wer-
den
). Das Protokoll gibt
Ablauf und Ergebnisse der Versammlung mit allen notwendigen
Teilen wieder. Protokoll vorbereiten, ebenso Anwesenheitsliste.
5.
Gründungsversammlung. Änderungen am Satzungsentwurf
können auch handschriftlich eingetragen werden. Die verab-
schiedete Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitglie-
dern unterschrieben werden (mit vollständigem Namen, Geburts
datum und Adresse). Die gewählten Vorstandsmitglieder im
Protokoll ebenso mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und
Anschrift verzeichnen. Das Protokoll unterschreiben Versamm-
lungsleiter und Schriftführer.
6.
Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister mit beglaubigtem
Anmeldeschreiben. Beglaubigungen führen Notare oder in
einigen Bundesländern auch andere Stellen (zum Beispiel Ortsge-
richte in Hessen) aus. Beantragung Gemeinnützigkeit beim Finanz-
amt, das die Satzung prüft und (hoffentlich) einen Feststellungsbe-
scheid darüber erteilt, dass die Gemeinnützigkeit vorliegt, soweit
dies der Satzung entnommen werden kann
.
Ab dann darf der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen.
7.
Eintragung im Vereinsregister.
Ihr e. V. ist gegründet.
Stiftung Bürgermut/www.opentransfer.de
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