Schritt 2: Planung
Während der Planung kann der Projektgeber Meilensteine und Maßnahmen
ins Auge fassen, um das Projekt zu verbreiten, und diese in einem Busi-
nessplan festhalten. In rechtlicher Hinsicht sollte er dabei folgende Dinge
beachten:
●●
Die Art des Projekttransfers ist festzulegen.
●●
Mögliche Partner des Projekttransfers überlegen.
●●
Sich mit den entscheidenden Mitgliedern der Gremien gegebenenfalls –
intern und informell – abstimmen, um auszuloten, ob ein Projekttransfer
intern überhaupt durchzusetzen ist
Schritt 3: Konkretisierung
In der Konkretisierungsphase kontaktiert der Projektgeber die
potenziellen Projektnehmer. In rechtlicher Hinsicht sollte er
Folgendes beachten:
●●
Gegebenenfalls sogenannte „letters of intent“ abschließen, in
denen die Parteien die Absicht zu Papier bringen, das Projekt zu
transferieren.
●●
Einen Mustervertrag für den Projekttransfer erarbeiten und unter
den Parteien verhandeln.
●●
Falls notwendig: Gremien stimmen intern, Behörden und andere
Stakeholder stimmen extern über den Transfer des Projekts ab.
●●
Einen Mustervertrag mit den möglichen Projektnehmern
verhandeln.
Stiftung Bürgermut/www.opentransfer.de
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