●●
Rechte, Pflichten und Beiträge des Projektgebers und der
Projektnehmer
●●
Haftung
●●
Ansprechpartner
In Gesprächen vor Abschluss eines solchen Vertrags können Sie die
Bedürfnisse des Partners erfragen und die Bedingungen der Zusam-
menarbeit ausloten. So erkennen Sie früh, welche Aspekte eines Pro-
jekttransfers er wünscht, welche er als unbedingt notwendig erachtet
und welche er eben nicht akzeptiert. Wenn solche Fragen nicht vorab
geklärt werden, besteht die Gefahr, dass diese anfangs vernachlässig-
ten Themen im Verlauf des Projekts den Transfer behindern. Die
genannten Punkte sollten Sie auch dann mit Ihren Partnern bespre-
chen, wenn Sie keinen Vertrag abschließen wollen. Nehmen Sie sich
bei der Gestaltung der Kooperation ausreichend Zeit.
„Die Einrichtung muss die Freiheit haben, sich zu entwickeln. Daher
brauchen wir etwas länger, haben aber unabhängige Organisatio-
nen, die eigenständig vor Ort arbeiten und in der Lage sind, sich
weiterzuentwickeln. Das Konzept schreiben, Mitarbeiter im Case
Management schulen, die Organisationsstruktur aufbauen etc. – das
alles dauert sehr lange. Damit wir dafür genügend Zeit haben, gibt
es die Möglichkeit, von der Aktion Mensch für die ersten drei Jahre
eine degressive Förderung der Einrichtungsleitung zu erhalten.“
Andreas Podeswik, Vorstandsvorsitzender, Bundesverband Bunter Kreis e. V.
Denken Sie daran, dass auch später noch neue Projektnehmer dazu-
kommen können. Gestalten Sie Ihr Transfersystem und damit Ihr
Qualitätsmanagement so, dass es auch andere Organisationen über-
nehmen können. Überlegen Sie gemeinsam mit jedem einzelnen
Projektnehmer, wie er das Projekt vor Ort umsetzen soll. Wenn Sie
den Projekttransfer erarbeiten, achten Sie darauf, das Wissen, die
Bedürfnisse und die Voraussetzungen des einzelnen Projektnehmers
ausreichend zu berücksichtigen.
Stiftung Bürgermut/www.opentransfer.de
183