international registrieren lassen. Um sich so gut wie möglich zu
schützen, sollte der Projektgeber die Marke bereits frühzeitig
anmelden, immer aber vor Beginn des Projekttransfers. Die Anmel-
dung gilt dann für bestimmte Klassen von Dienstleistungen oder
Waren oder für beide.
Der Schutz der Marke läuft automatisch nach zehn Jahren ab. Wird
eine Marke nicht verlängert, erlischt das damit verbundene Recht
nach Ablauf dieser Zeitspanne und wird aus dem Register gelöscht.
Eine Übersicht über das Verfahren und die Gebühren der Marken-
eintragung sowie Antragsformulare finden sich auf der
Indem der Projektgeber
die Marke eintragen lässt, erwirbt er das alleinige Recht, sie für die
geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Alle
bestehenden Marken, wie zum Beispiel der Schutz des Projektna-
mens oder des Logos beziehungsweise einer Wort-Bild-Marke,
sollten im Projekttransfervertrag genannt sein. Der Projektgeber
räumt dem Projektnehmer in der Regel eine Lizenz ein.