Gutes einfach verbreiten - page 170

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Eine Auflösung ist durch Entscheidung der Gesellschafter
möglich.
Die gGmbH oder gUG (haftungsbeschränkt) kommen in Betracht,
wenn ein Projekt das Allgemeinwohl fördert (also gemeinnützig
ist), aber dies durch wirtschaftliches Handeln verwirklichen will
(also ein Verein ausscheidet).
Beispiel
Eine Gruppe von Eltern möchte eine Kita gründen. Ursprünglich
planten sie, dies in der Rechtsform des Vereins umzusetzen. Aller-
dings lehnte das Vereinsregister die Eintragung mit der Begründung
ab, der Betrieb einer Kita sei eine wirtschaftliche, auf Gewinn aus-
gerichtete Tätigkeit auf einem Markt mit vielen Konkurrenten. Dies
dürfe nicht in der Rechtsform des Vereins geschehen. Daher grün-
deten die Eltern nun eine gGmbH oder gUG als Trägerin der Kita
(wie es in vielen Fällen tatsächlich geschieht).
Rechtsanwalt und Mediator in
Hohenahr (Hessen), befasst sich schwerpunktmäßig
mit dem Recht der Non-Profit-Organisationen und
ist zudem als Autor und Referent zum Vereins- und
Ehrenamtsrecht hervorgetreten, insbesondere mit
Themen wie Datenschutz, Haftung, Satzungsfragen
sowie Rechtsfragen des Fundraisings. Dr. Weller
engagiert sich ehrenamtlich in Vereinen und Sportverbänden. Weitere
Informationen:
und
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