gGmbH
Wichtige Fakten:
●●
Der gemeinnützige Zweck soll durch eine wirtschaftliche, auf
Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit erreicht werden.
Gewinne kommen allein dem gemeinnützigen Zweck zugute.
●●
Die GmbH muss mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro
ausgestattet sein.
Ausnahme: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft
(gUG (haftungsbeschränkt)) – auch Mini-GmbH oder
1-Euro-GmbH genannt – ist eine Sonderform der GmbH. Sie
kann mit 1 Euro als Kapital gegründet werden. Im weiteren
Verlauf müssen dann jeweils 25 Prozent des Jahresüber-
schusses einer Rücklage zugeführt werden, bis 25.000 Euro
erreicht sind. Dann kann sie GmbH werden.
●●
Einer oder mehrere Gesellschafter bringen Kapital auf und sind
am Kapital beteiligt.
●●
Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wer-
den, sondern müssen dem Unternehmen und damit dem gemein-
nützigen Zweck zugeführt werden.
●●
Es gibt Formvorschriften für Ein- und Austritt von Gesellschaf-
tern (notarielle Beurkundung).
●●
Die Gesellschafterversammlung ist das höchste
Entscheidungsgremium.
●●
Vertreten wird die gGmbh durch einen oder mehrere
Geschäftsführer.
●●
Bilanzierung und kaufmännische Buchführung sind erforderlich.
●●
Grundsatz: Gesellschafter und Geschäftsführer müssen nicht
persönlich für Schulden der GmbH einstehen (Ausnahmen aber
möglich). GmbH kann aber Schadensersatz für fehlerhafte
Arbeit vom Geschäftsführer verlangen.
Stiftung Bürgermut/www.opentransfer.de
167