Checkliste: Was beim Projekttransfer zu beachten ist
Vorbereiten, planen, konkretisieren, umsetzen: Um ein Projekt zu transferieren, sind in der Regel diese vier Schritte zu gehen (Ausnahme: der offene Transfer). Die Checkliste zeigt, was in rechtlicher Hinsicht notwendig ist.
Schritt 1: Vorbereitung
Während der Vorbereitung können Sie erste Analysen vornehmen. Als Projektgeber rufen Sie ein Pilotprojekt ins Leben und erstellen Projektmaterialien. Rechtlich gilt es dabei Folgendes zu beachten:
- Marken- und Urheberschutz für alle Bestandteile des Projekts prüfen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt kontaktieren, der auf Urheber- und gewerbliche Schutzrechte spezialisiert ist.
- Für rechtliche und steuerliche Fragen einen Berater aufsuchen, der sowohl über Expertisen in gemeinnützigkeitsrechtlichen (steuerlichen) als auch in gesellschafts- und vertragsrechtlichen Themen verfügt.
Schritt 2: Planung
Während der Planung kann der Projektgeber Meilensteine und Maßnahmen ins Auge fassen, um das Projekt zu verbreiten, und diese in einem Businessplan festhalten. In rechtlicher Hinsicht sollte er dabei folgende Dinge beachten:
- Die Art des Projekttransfers ist festzulegen.
- Mögliche Partner des Projekttransfers überlegen.
- Sich mit den entscheidenden Mitgliedern der Gremien gegebenenfalls – intern und informell – abstimmen, um auszuloten, ob ein Projekttransfer intern überhaupt durchzusetzen ist.
Schritt 3: Konkretisierung
In der Konkretisierungsphase kontaktiert der Projektgeber die potenziellen Projektnehmer. In rechtlicher Hinsicht sollte er Folgendes beachten:
- Gegebenenfalls sogenannte „letters of intent“ abschließen, in denen die Parteien die Absicht zu Papier bringen, das Projekt zu transferieren.
- Einen Mustervertrag für den Projekttransfer erarbeiten und unter den Parteien verhandeln.
- Falls notwendig: Gremien stimmen intern, Behörden und andere Stakeholder timmen extern über den Transfer des Projekts ab.
- Einen Mustervertrag mit den möglichen Projektnehmern verhandeln.
Schritt 4: Umsetzung
Während der letzten Phase startet der Transfer vor Ort. Der Projektgeber steuert die Arbeit der Projektpartner, formalisiert das Lernen und beweist durch regelmäßige Evaluation und Verbesserung des Projekts seinen Anspruch auf Nachhaltigkeit. In rechtlicher Hinsicht sollte er dabei folgende Punkte beachten:
- Projekttransferverträge beim Social Franchise schließen beziehungsweise wenn bei einer Filialisierung eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur entsteht.
- Vertragliche Regeln – je nach Einzelfall und Prüfung, ob vertragliche und/oder gesellschaftsrechtliche Pflichten eingehalten werden – erfüllen.
- Regelmäßig prüfen, ob die vertraglichen Regeln eventuell anzupassen sind.
- Regelmäßig intern und extern Absprachen halten und gegebenenfalls Berichte erstellen.
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Sehr geehrte Frau Leseberg,
unsere Stiftung, die gemeinnützige Karl Schlecht Stiftung, führt als Projektnehmer das Schülerförderprojekt WEICHENSTELLUNG, exklusiv in Baden-Württemberg durch. Projektgeber ist die ZEIT-Stiftung. Für die weitere Projektlaufzeit möchten wir die vertraglichen Regelungen zwischen der ZEIT-Stiftung und unserer Stiftung mit dem Ziel des Projekttransfers anpassen und sind in diesem Zusammenhang dringend auf der Suche nach entsprechenden Muster für Transferverträge.
Nun wollten wir Sie freundlich fragen, ob Sie uns hier weiterhelfen können?
Vorab herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen aus der Karl Schlecht Stiftung
Frank Henssler