Social Franchise-Vertrag – so macht es der Krass e.V.

Organisationen, die wachsen wollen, sollten prüfen, ob nicht die Verbreitung via Franchising das Mittel der Wahl ist. Der Krass e. V. erreicht mit seinen Programmen nicht nur in Deutschland, sondern auch im übrigen Europa und Fernost immer mehr Kinder und Jugendliche. Er hat openTransfer den Standardvertrag zwischen Franchisegeber und –nehmer zur Verfügung gestellt.

Der Vertrag definiert klar das Verhältnis des Vereins mit den Initiatoren eines neuen Standortes. Im Kern geht es um die Verwendung des geschützten Markennamens und des Übertragungshandbuchs. Aber auch das Thema Öffentlichkeitsarbeit regelt das Werk detailliert. Nicht zuletzt unterschreiben hier beide Partner, wie man auseinandergeht, wenn es einmal nicht mehr passen sollte.

Hier geht es zum Vertrag.

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Krass ist ein gemeinnütziger, international tätiger Verein mit Hauptsitz in Düsseldorf. Ziel ist die kulturelle, künstlerische und mediale Förderung von sozial schwachen Kindern und Jugendlichen. In allen Regionen der Welt soll Kindern und Jugendlichen ein kostenloser und schwellenfreier Zugang zu Kunst und Kultur ermöglicht werden. Der Verein verbreitet sich als Social Franchise, verfügt über diverse Standorte in Deutschland sowie in China, Kambodscha, Griechenland, Belgien, Österreich. Weitere Länder werden derzeit erschlossen.

Claudia Seidensticker

Claudia Seidensticker ist Gründerin des Vereins KRASS e.V. und Vorstandsvorsitzende der von ihr gegründeten Stiftung Kultur für Kinder. Mittlerweile arbeiten über 90 Ehrenamtliche aus den unterschiedlichen Professionen im Sinne der Mission: „Man muss das Rad nicht immer neu erfinden.“ Die Konzepte werden an Initiatoren in anderen Städten im Rahmen eines Social Franchise weitergegeben.

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