In sieben Schritten: Die Vereinsgründung

Einen Verein zu gründen, ist für viele Initiativen die Rechtsform der Wahl, wenn es darum geht, das gemeinsame Engagement auf eine breitere Basis zu stellen. Hier finden Sie die sieben Schritte, in denen es zügig zum eigenen Verein geht.

1.Vorbereitungsphase: Mehrere Personen planen ein gemeinsames Projekt. Dazu soll ein in das Vereinsregister einzutragender und gemeinnütziger Verein gegründet werden.

2. Die Beteiligten erstellen und diskutieren einen Entwurf der Satzung. Mustersatzung der Finanzverwaltung beachten! Der Entwurf sollte dem zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister) und dem Finanzamt (wegen Gemeinnützigkeit) zur Vorabprüfung vorgelegt werden. Antwort abwarten. Vorgeschlagene Änderungen übernehmen. (Nicht alle Amtsgerichte und Finanzämter nehmen eine solche freiwillige Vorabprüfung vor.)

3. Einladung zur Gründungsversammlung. (Besondere Formvorschriften müssen nicht beachtet werden.) In der Einladung Verein und Projekt kurz vorstellen und den Satzungsentwurf mitsenden/übergeben sowie die vorgesehene Tagesordnung mitteilen. Mögliche Tagesordnung:

1. Wahl eines Versammlungsleiters sowie eines Schriftführers
2. Erläuterung und Diskussion der Vereinsgründung (Projekt, Gründe, Zielsetzungen, …)
3. Aussprache über den Satzungsentwurf
4. Verabschiedung der Vereinssatzung
5. Wahl des Vorstands
6. Anmeldung zum Vereinsregister, weiteres Vorgehen, organisatorische Schritte
7. Beschluss über die Festsetzung des Vereinsbeitrags

4. Vorbereitung der Gründungsversammlung. Über den Verlauf der Gründungsversammlung muss ein Protokoll gefertigt werden (Beispiel für ein Gründungsprotokoll). Das Protokoll gibt Ablauf und Ergebnisse der Versammlung mit allen notwendigen Teilen wieder. Protokoll vorbereiten, ebenso Anwesenheitsliste.

5. Gründungsversammlung. Änderungen am Satzungsentwurf können auch handschriftlich eingetragen werden. Die verabschiedete Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden (mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse). Die gewählten Vorstandsmitglieder im Protokoll ebenso mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Anschrift verzeichnen. Das Protokoll unterschreiben Versammlungsleiter und Schriftführer.

6. Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister mit beglaubigtem Anmeldeschreiben. Beglaubigungen führen Notare oder in einigen Bundesländern auch andere Stellen (zum Beispiel Ortsgerichte in Hessen) aus. Beantragung Gemeinnützigkeit beim Finanzamt, das die Satzung prüft und (hoffentlich) einen Feststellungsbescheid darüber erteilt, dass die Gemeinnützigkeit vorliegt, soweit dies der Satzung entnommen werden kann (Näheres zum Verfahren). Ab dann darf der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen.

7. Eintragung im Vereinsregister. Ihr e. V. ist gegründet.

www.weller-hilft.de

Frank Weller

Dr. Frank Weller, Rechtsanwalt und Mediator in Hohenahr (Hessen) befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Non-Profit-Organisationen und ist zudem als Autor und Referent zum Vereins- und Ehrenamtsrecht hervorgetreten, insbesondere mit Themen wie Datenschutz, Haftung, Satzungsfragen sowie Rechtsfragen des Fundraisings. Dr. Weller engagiert sich ehrenamtlich in Vereinen und Sportverbänden. Weitere Informationen: www.weller-hilft.de und www.ehrenamt-europa.eu.

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