Nie von der Stange: Der Projekttransfervertrag

Icon__btn_Recht_grossIn einem Projekttransfervertrag werden Bedingungen festgehalten, unter denen ein Projektnehmer ein Projekt übernehmen darf, und Standards definiert, die er dabei einhalten muss. Vor allem bei komplexen Projekten ist es ratsam, einen solchen Vertrag aufzusetzen.

 

So vermeiden Sie, dass die Projektnehmer Ihr Projekt falsch umsetzen und Ihre Zielgruppe Schaden nimmt. Wollen Sie keinen Vertrag abschließen, sollten Sie die beiden Punkte mit jedem Projektnehmer zumindest vorab besprechen.

Unerlässlich ist ein Vertrag insbesondere beim Social Franchise. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen den unabhängig handelnden Projektpartnern. Schriftliche Vereinbarungen helfen besonders, wenn Probleme auftreten, wenn zum Beispiel ein Projektnehmer sich nicht an die vereinbarten Standards hält beziehungsweise wenn er die Qualitätsstandards unterschreitet. Wollen Sie eine Kooperation beenden, dann ist es hilfreich, wenn die Regeln für den Ausstieg aus der Projektpartnerschaft feststehen, bevor Unstimmigkeiten auftreten. Wenn Sie einen solchen Vertrag ausarbeiten, sollten Sie sich in rechtlichen und steuerlichen Fragen von Experten beraten lassen.

 

Ein Projekttransfervertrag sollte folgende Punkte umfassen:


  • Beschreibung des Projekts

  • Definition des Projektziels

  • Bestimmungen der Begriffe

  • Rechte, Pflichten und Beiträge des Projektgebers und der Projektnehmer

  • Vertragsdauer und Pflichten bei Beendigung der Zusammenarbeit

  • Haftung

  • Ansprechpartner

 

In Gesprächen vor Abschluss eines solchen Vertrags können Sie die Bedürfnisse des Partners erfragen und die Bedingungen der Zusammenarbeit ausloten. So erkennen Sie früh, welche Aspekte eines Projekttransfers er wünscht, welche er als unbedingt notwendig erachtet und welche er eben nicht akzeptiert. Wenn solche Fragen nicht vorab geklärt werden, besteht die Gefahr, dass diese anfangs vernachlässigten Themen im Verlauf des Projekts den Transfer behindern. Die genannten Punkte sollten Sie auch dann mit Ihren Partnern besprechen, wenn Sie keinen Vertrag abschließen wollen. Nehmen Sie sich bei der Gestaltung der Kooperation ausreichend Zeit.

 „Die Einrichtung muss die Freiheit haben, sich zu entwickeln. Daher brauchen wir etwas länger, haben aber unabhängige Organisationen, die eigenständig vor Ort arbeiten und in der Lage sind, sich weiterzuentwickeln. Das Konzept schreiben, Mitarbeiter im Case Management schulen, die Organisationsstruktur aufbauen etc. – das alles dauert sehr lange. Damit wir dafür genügend Zeit haben, gibt es die Möglichkeit, von der Aktion Mensch für die ersten drei Jahre eine degressive Förderung der Einrichtungsleitung zu erhalten.“

Andreas Podeswik, Vorstandsvorsitzender, Bundesverband Bunter Kreis e. V.

 Denken Sie daran, dass auch später noch neue Projektnehmer dazukommen können. Gestalten Sie Ihr Transfersystem und damit Ihr Qualitätsmanagement so, dass es auch andere Organisationen übernehmen können. Überlegen Sie gemeinsam mit jedem einzelnen Projektnehmer, wie er das Projekt vor Ort umsetzen soll. Wenn Sie den Projekttransfer erarbeiten, achten Sie darauf, das Wissen, die Bedürfnisse und die Voraussetzungen des einzelnen Projektnehmers ausreichend zu berücksichtigen.

 

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Henrik Flor

Diplom-Politologe, absolvierte nach dem Studium ein Verlagsvolontariat und betreute danach für eine Kommunikations-Agentur verschiedene Kunden aus der Buchbranche. Er leitete bis 2021 den Bereich Redaktion & Konzeption bei der Stiftung Bürgermut, baute dort das digitale Engagement-Magazin Enter auf und war von Anfang an bei der Entwicklung von opentransfer.de dabei. Henrik Flor ist Gründungsmitglied des Vereins Netzdemokraten, der Partizipationsmöglichkeiten im Internet auslotet.

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